

GUTACHTEN

Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung bietet Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Jana Wiedemeyer seit 2017 die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Verkehrswertermittlung oder als Marktwertschätzung (Kurzgutachten) an:
BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden diverse Unterlagen benötigt, die üblicherweise vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Sollten diese Dokumente nicht vorhanden sein, kann auch die Sachverständige die benötigten Auskünfte einholen.
Benötigte Dokumente
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Angaben zu Grundstücksgröße, -Form, -Fläche, Zufahrt
- Grundbuchauszug
- Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen (Verträge)
- Auskunft aus dem Baulasten-, Altlasten, Verdachtsflächenverzeichnis
- Auskunft zu Denkmal-, Landschafts-, Gewässerschutz
- Kriegslastenverzeichnis, Asbestkataster
- Auskunft über Bodenordnungs-, Sanierungs- und Entwicklungsverfahren
- Auskunft zum Bau- und Planungsrecht
- Ortssatzungen (Erhaltungs- und Gestaltungs-, Baumschutzsatzung)
- Bescheinigung über abgaberechtlichen Zustand
- Bescheinigung über offene bzw. geleistete Kanalausbaubeiträge
- Baugenehmigung
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan)
- Baubeschreibung
- Flächenberechnung (Wohnfläche, BGF-Berechnung)
- bestehende Miet- oder Pachtverträge / Mietaufstellung
- Nachweise über Instandhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen
- Auskunft zu Garagen / Stellplätzen
- Sonstiges (bekannte Probleme, Schäden etc.)
Zusätzliche Unterlagen bei Wohnungs- und Teileigentum
- Teilungserklärung und Aufteilungsplan
- Wirtschaftsplan mit Angabe des Hausgeldes
- Protokoll der letzten 3 WEG-Versammlungen
- Auskunft über Instandhaltungsrücklage
Zusätzliche Unterlagen bei Erbbaurecht
- Erbbaurechtsvertrag
- Aktueller Erbbauzins, letzte Anpassung
Je nach zu bewertendem Objekt können weitere Dokumente erforderlich sein.
HONORAR

Das Honorar für ein Gutachten berechnet sich nach dem unbelasteten und ungekürzten Verkehrswert.
Verkehrswertgutachten
Nach § 194 BauGB I ab 1.666,00 € inkl. MwSt.
Kurzgutachten (in Anlehnung an den Verkehrswert gem. § 194 BauGB) I ab 1.297,00 € inkl. MwSt.
Bei unbebauten Grundstücken I Abschlag 20 % auf Grundhonorar
Zusatzkosten
Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag I 20% Zuschlag je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden I 30 % Abschlag
Berücksichtigung eines Wege- oder Leitungsrechts I 20 % Zuschlag je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungs-, Nießbrauchrechts oder Überbaus I 30 % Zuschlag je Recht
Berücksichtigung eines Erbbaurechts I 40 % Zuschlag je Recht
Weitere Rechte und Belastungen wie Baulasten, Altlasten etc. I 20 % Zuschlag je Recht
Erschwerte Arbeitsbedingungen bei Gutachtenerstellung wie Schmutz (z.B. Messiehaus), Sicherheit (z.B. Einsturzgefahr) oder Gefahrenabwehr I 20 % Zuschlag
Nebenkosten
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen, Urkunden zu Rechten/Lasten, Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster, Teilungserklärung etc. I Zuschlag je Auskunft 23,80 EUR inkl. MwSt. zzgl. amtl. Gebühren
Persönliche Akteneinsicht in Archiv oder bei Behörde I 153,51 € inkl. MwSt. je Stunde
Amtliche Gebühren oder externe Druck-/Kopierkosten I auf Nachweis
Örtliches Aufmaß bei fehlenden oder unbemaßten Plänen/Unterlagen/Erstellen von Grundrisssizzen I 153,51 € inkl. MwSt. je Stunde
Stundensatz für o.g. Mehrleistungen, für weitere Leistungen sowie bei Stornierung eines Auftrags I 153,51 € inkl. MwSt. je Stunde
An- und Abreise zum Ortstermin / Objektbegehung I 153,51 € inkl. MwSt. je Stunde
Fahrtkosten (zu Ortstermin, Ämtern, Behörden usw.) I 0,70 €/km inkl. MwSt.
Vergebliche Anfahrt (Ortstermin nicht rechtzeitig abgesagt) I pauschal 190 € inkl. MwSt.
Druckkosten, Portokosten, Telefonie I pauschal 150 € inkl. MwSt.
Druck und Versand je Gutachten (1. Exemplar im Honorar enthalten) I 27,50 € inkl. MwSt.
WAS IST EIN GUTACHTER?

Gutachter sind Personen, die ein umfangreiches Fachwissen auf einem bestimmten Gebiet besitzen und den Nachweis der besonderen Sachkunde führen können. Sachverständige sind daher auch keine Allroundgenies, sondern zeichnen sich durch besondere Expertise auf einem Fachgebiet aus.
Die Begriffe Gutachter und Sachverständige werden dabei synonym verwendet. Während sich umgangssprachlich die Bezeichnung Gutachter durchgesetzt hat, wird im Gerichts- und Behördenwesen der Begriff Sachverständiger verwendet.
Die Aufgabe eines Sachverständigen besteht darin, den Wert oder Schaden einer Sache objektiv zu bestimmen und für Laien nachvollziehbar darzulegen. Erfolgt dies in schriftlicher Form wird von einem Gutachten gesprochen. Sachverständige sind dabei verpflichtet, objektiv, neutral und weisungsfrei zu arbeiten.
Es haben sich verschiedene Arten von Gutachtern etabliert. Zu unterscheiden sind dabei freie Gutachter, die sich selbst zum Sachverständigen ernannt haben, verbandanerkannte Sachverständige, EU-zertifizierte und staatlich anerkannte Gutachter. In Deutschland gibt es für Sachverständige die Möglichkeit, sich von einigen Berufskammern oder dem Regierungspräsidium eines Landes öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen. Diese Sachverständigen werden bevorzugt von Gerichten herangezogen.